Wartungen

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Wartung für Feuerlöscher

Letzte Prüfung?


Wann ein Feuerlöscher das letzte mal geprüft wurde, erkennen Sie an dem am Gerät angebrachten Instandhaltungsnachweis.

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Wartungsvorschrift für Unternehmen


Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daß in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.


Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfaßt die Prüfung und Inspektion, Wartung, Instandsetzung der Feuerlöscher.


Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Der Sachkundige muß für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.


Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher.

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Wartungsvorschrift für Privathaushalte



Für im Privathaushalt befindliche Feuerlöscher gibt es keine Wartungsvorschrift. Eine regelmäßige Überprüfung des Feuerlöschers durch einen Sachkundigen ist jedoch zu empfehlen.


Wartung aller Rauchwarnmelder-Marken

Wartung/Instandhaltung nach DIN 14676


Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, mindestens jedoch einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. 

Dazu gehört die Prüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist.

Mängel in diesen Punkten müssen beseitigt, - und  ein beschädigter Rauchwarnmelder muss ausgetauscht werden. 

Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. 

Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. 

Bei Rauchwarnmeldern mit 230V - Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230V - Netz durchgeführt werden. 

Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung). 

INSTANDHALTUNG UND WARTUNG VON RWA ANLAGEN UND RAUCHABZUGSANLAGEN ( ELEKTRISCHE & PNEUMATISCHE ANLAGEN )

Um einen zuverlässigen Brandschutz durch Rauchabzugsanlagen und RWA Anlagen gewährleisten zu können, ist die Instandhaltung und Wartung von RWA Anlagen unerlässlich!


Unternehmen sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, alle Sicherheitseinrichtungen zu warten. 

Im Rahmen der Wartung wird die Einsatzbereitschaft der RWA Anlage geprüft und bei Bedarf wichtige Teile durch einen Sachkundigen ausgetauscht oder ergänzt. 


Gemäß der Richtlinie DIN 18232 müssen Rauchabzugsanlagen einmal im Jahr gewartet werden. 


Wir führen die Prüfung, Instandhaltung und Wartung Ihrer RWA Anlagen und der Rauchabzugsanlagen durch. 


Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

PRÜFUNG, WARTUNG UND INSTANDHALTUNG DER WANDHYDRANTEN

Die Installation eines Wandhydranten erfolgt ausschließlich durch Sachkundige, da verschiedene Auflagen beachtet werden müssen. 


Diese betreffen besonders die Sicherheitsvorkehrungen sowie die Vorschriften und Richtlinien gemäß DIN 1988-6. 

Diese beinhalten genaue Angaben der Anforderungen an die Rohrleitungen, da diese nicht an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden dürfen. 


Ebenso muss beim Einbau des Wandhydranten sichergestellt werden, dass ausreichend Platz vorhanden ist, um das Öffnen der Türen des Wandhydranten-Schrankes um 180° zu ermöglichen. 

Ihr Fachbetrieb wird Sie diesbezüglich vor der Installation eines Wandhydranten informieren. 


Bereits installierte Wandhydranten müssen in regelmäßigen Abständen einer Prüfung und Wartung unterzogen werden. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass die Löschanlagen instand gehalten wird. 

Beim Prüfen steht die äußere Kontrolle der Löschanlage im Vordergrund. Hierbei muss beispielsweise geprüft werden, ob der Wandhydrant frei zugänglich ist oder ob äußere Beschädigungen oder Verschmutzungen sichtbar sind. 


Im Falle eines Löscheinsatzes muss der Wandhydrant gemäß DIN 14811 von einem Sachkundigen einer Prüfung, Reinigung, Trockenlegung sowie Wartung unterzogen werden. Anschließend wird der Wandhydrant neu verplompt und steht als Brandschutzmaßnahme erneut zur Verfügung. 


Die Wandhydranten-Prüfung erfolgt gemäß DIN EN 671-3 durch den Betreiber der Anlage und hat alle drei Monate zu erfolgen. Bei Bedarf muss unverzüglich für die Instandhaltung des Wandhydranten gesorgt werden. 

Festgestellte Mängel sowie deren Instandsetzung sind im entsprechenden Prüfbuch zu dokumentieren. 


Die Wandhydranten-Wartung muss alle 12 Monate erfolgen, sofern keine kürzeren Intervalle vermerkt wurden. Das Ergebnis der Wartung wird im Prüfbuch sowie im Prüfbericht festgehalten und dient dem Betreiber als Nachweis. Nach der Wartung wird der Wandhydrant mit einer Prüfplakette versehen, auf der das Wartungsdatum vermerkt ist. 

INSTANDHALTUNG, PRÜFUNG UND WARTUNG DER FESTSTELLANLAGE

Wie jedes technisches Gerät, muss auch die Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore regelmäßig geprüft und gewartet werden. 

Seit März 2011 wird diese Vorschrift nach DIN 14677 geregelt. Diese Norm beinhaltet auch die maximale Betriebszeit der Rauchmelder.


Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden. Vorgeschrieben ist zudem eine Prüfung und Inspektion der Funktionstüchtigkeit, die in einem Abstand von höchstens drei Monaten durchgeführt werden muss.


Ebenso muss im Rahmen einer Wartung für ein störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte der Feststellanlage gesorgt werden. 

Das Prüfen und Warten darf ausschließlich durch einen zertifizierten Instandhalter oder einen Fachbetrieb erfolgen. Solange im Zulassungsbescheid keine kürzere Wartungsfrist angegeben ist, muss die Wartung der Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore einmal pro Jahr erfolgen. 


Die Instandhaltung, Prüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen für Brandschutztüren und Tore können wir, als Fachbetrieb für Brandschutztechnik gerne für Sie übernehmen.

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